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GoldenWay LAW & TAX – Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung

Lohnberatung

Lohnberatung. Digital, verlässlich und praxisnah.

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Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist für Arbeitgeber mit zahlreichen steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und organisatorischen Fragestellungen verbunden. Schon kleinere Änderungen bei Beschäftigungsverhältnissen können Auswirkungen auf Abrechnung, Meldungen und laufende Prozesse haben.

Wir unterstützen Unternehmen bei allen wesentlichen Fragen rund um Lohn, Gehalt und Beschäftigungsverhältnisse und verbinden steuerliche Beratung mit digitalen und effizienten Abläufen.

Dabei geht es nicht nur um die monatliche Abrechnung. Unser Anspruch ist es, Sie auch bei besonderen Sachverhalten frühzeitig zu beraten und gemeinsam praktikable Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Beratung rund um Lohn und Gehalt

Die laufende Entgeltabrechnung umfasst weit mehr als die bloße Erstellung einer monatlichen Gehaltsabrechnung.

Wir beraten Sie insbesondere bei Fragen zu:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Neueinstellungen und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
  • geringfügiger Beschäftigung und Minijobs
  • Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung
  • kurzfristigen Beschäftigungen
  • Geschäftsführergehältern
  • variablen Vergütungsbestandteilen
  • Bonus- und Provisionszahlungen
  • Sachbezügen
  • Firmenwagen und Fahrzeugüberlassung
  • Reisekosten
  • Zuschüssen und Erstattungen
  • steuerfreien und pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen
  • betrieblicher Altersversorgung
  • Abfindungen
  • Einmalzahlungen und Sondervergütungen
  • Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen

Gerade bei besonderen Vergütungsbestandteilen empfiehlt es sich, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen bereits vor der Umsetzung zu prüfen.

Neue Mitarbeiter – von Anfang an richtig gestalten

Mit jeder Neueinstellung entstehen für Arbeitgeber zahlreiche Fragen.

Welche Beschäftigungsform ist geeignet? Welche Angaben werden für die Abrechnung benötigt? Wie werden zusätzliche Leistungen behandelt? Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten müssen berücksichtigt werden?

Wir unterstützen Sie bereits bei der Vorbereitung neuer Beschäftigungsverhältnisse und sorgen dafür, dass die erforderlichen Informationen strukturiert in die laufende Abrechnung übernommen werden können.

Durch eine frühzeitige Beratung lassen sich spätere Korrekturen und unnötiger Verwaltungsaufwand häufig vermeiden.

Vergütungsmodelle und Arbeitgeberleistungen

Neben dem klassischen Bruttogehalt bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Mitarbeiter zusätzlich zu vergüten oder bestimmte Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Firmenwagen
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Sachbezüge
  • Zuschüsse zu bestimmten Aufwendungen
  • betriebliche Altersversorgung
  • Bonuszahlungen
  • Erfolgsbeteiligungen
  • zusätzliche Arbeitgeberleistungen

Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation des Unternehmens und des Mitarbeiters ab.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Vergütungsbestandteile eingesetzt werden können und welche steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen zu berücksichtigen sind.

Geschäftsführergehälter und Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Geschäftsführern und insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführern bestehen häufig zusätzliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen.

Wir beraten unter anderem bei:

  • Gestaltung der laufenden Geschäftsführervergütung
  • Bonus- und Tantiemeregelungen
  • Nutzung von Firmenfahrzeugen
  • betrieblicher Altersversorgung
  • Sonderzahlungen
  • steuerlicher Behandlung einzelner Vergütungsbestandteile
  • Abstimmung der Vergütung mit der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens

Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern sollte die Vergütungsstruktur sorgfältig ausgestaltet und regelmäßig überprüft werden.

Lohnsteuer und Sozialversicherung

Entgeltabrechnungen betreffen regelmäßig sowohl das Steuerrecht als auch das Sozialversicherungsrecht.

Bei besonderen Beschäftigungs- oder Vergütungsmodellen können deshalb unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen entstehen.

Wir unterstützen Sie bei der Einordnung entsprechender Sachverhalte und bei der praktischen Umsetzung in der laufenden Abrechnung.

Dabei behalten wir nicht nur die einzelne Abrechnung im Blick, sondern auch die Auswirkungen auf das Unternehmen und die Beschäftigten.

Betriebsprüfungen und Prüfungen im Lohnbereich

Lohn- und Gehaltsabrechnungen können Gegenstand steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Prüfungen sein.

Eine strukturierte Dokumentation und nachvollziehbare Abrechnung ist daher besonders wichtig.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Begleitung entsprechender Prüfungen und stehen für Rückfragen zu den abgerechneten Sachverhalten zur Verfügung.

Sollten sich im Rahmen einer Prüfung Beanstandungen ergeben, prüfen wir die Sachverhalte und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.

Beratung bei besonderen Beschäftigungssituationen

Nicht jedes Arbeitsverhältnis folgt einem Standardmodell.

Besonderer Beratungsbedarf kann beispielsweise bestehen bei:

  • mehreren Beschäftigungsverhältnissen eines Mitarbeiters
  • Beschäftigung von Familienangehörigen
  • Beschäftigung von Geschäftsführern
  • geringfügiger oder kurzfristiger Beschäftigung
  • Elternzeit und Mutterschutz
  • längerer Krankheit
  • Einmalzahlungen
  • Austritt eines Mitarbeiters
  • Abfindungen
  • grenzüberschreitenden Beschäftigungssituationen

In solchen Fällen prüfen wir die jeweiligen Besonderheiten und unterstützen bei der korrekten Umsetzung in der Lohnabrechnung.

Digitale Lohnberatung – kurze Wege und klare Prozesse

Gerade in der Lohnabrechnung müssen Änderungen häufig kurzfristig berücksichtigt werden.

Deshalb setzen wir auf strukturierte digitale Prozesse.

Informationen zu Neueinstellungen, Gehaltsänderungen, Sonderzahlungen, Fehlzeiten oder Austritten können digital an unsere Kanzlei übermittelt werden. Dadurch lassen sich Abstimmungen beschleunigen und wiederkehrende Abläufe effizient organisieren.

Unsere digitale Zusammenarbeit ermöglicht insbesondere:

  • strukturierte Übermittlung von Personaldaten
  • digitale Bereitstellung von Abrechnungsinformationen
  • schnelle Abstimmung bei Änderungen
  • Beratung per Video oder Telefon
  • digitale Kommunikation während der laufenden Betreuung
  • nachvollziehbare und wiederkehrende Prozesse

So bleibt die Lohnabrechnung auch bei wachsenden Mitarbeiterzahlen übersichtlich und effizient.

Lohnberatung und laufende Lohnbuchhaltung aus einer Hand

Besonders effizient ist die Beratung, wenn laufende Lohnabrechnung und steuerliche Beratung miteinander verbunden sind.

Da uns die laufenden Unternehmensdaten und Vergütungsstrukturen bereits bekannt sind, können steuerlich relevante Fragestellungen frühzeitig erkannt und unmittelbar in die Beratung einbezogen werden.

Je nach Mandat unterstützen wir Sie daher sowohl bei der laufenden Lohnabrechnung als auch bei weitergehenden steuerlichen Fragestellungen.

Das schafft kurze Wege und vermeidet unnötige Abstimmungen zwischen mehreren Ansprechpartnern.