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GoldenWay LAW & TAX – Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung

Familienrecht

Familienrechtliche Beratung. Persönlich, diskret und lösungsorientiert.

Auf dieser Seite

Familienrechtliche Angelegenheiten betreffen häufig besonders persönliche und wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen. Eine Trennung oder Scheidung, Fragen zum Unterhalt, zum Umgang mit gemeinsamen Kindern oder zur Vermögensauseinandersetzung erfordern deshalb nicht nur eine rechtlich fundierte Beratung, sondern auch eine klare und vorausschauende Strategie.

Wir beraten und vertreten Sie in allen wesentlichen Bereichen des Familienrechts – persönlich, diskret und mit einem klaren Blick auf praktikable Lösungen.

Unsere Kanzlei verbindet individuelle anwaltliche Beratung mit modernen digitalen Abläufen. Unterlagen können unkompliziert digital übermittelt, Besprechungen bei Bedarf per Video durchgeführt und Abstimmungen effizient organisiert werden. So können auch zeitkritische familienrechtliche Angelegenheiten schnell und strukturiert bearbeitet werden.

Trennung und Scheidung – frühzeitig Klarheit schaffen

Mit einer Trennung stellen sich häufig zahlreiche Fragen gleichzeitig:

Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung? Wer trägt welche Kosten? Bestehen Unterhaltsansprüche? Wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt? Was geschieht mit gemeinsamem Vermögen, Immobilien oder laufenden Verbindlichkeiten?

Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, die eigene Position zu kennen und unnötige Konflikte zu vermeiden.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie im rechtlichen Sinne gescheitert ist. Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere Ehegatte zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet. Nach einer dreijährigen Trennung besteht diese Vermutung unabhängig von einer Zustimmung.

Wir erläutern Ihnen frühzeitig, welche Punkte bereits während der Trennungsphase geregelt werden sollten und welche Fragen im Rahmen eines späteren Scheidungsverfahrens relevant werden.

Unsere Leistungen im Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:

  • Trennung und Scheidung
  • einvernehmlicher Scheidung
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelichem Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • gemeinsamen Immobilien und Immobilienvermögen
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträgen
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Fragen zur gemeinsamen Wohnung und zum Hausrat
  • Vaterschaftsangelegenheiten
  • Gewaltschutzverfahren
  • außergerichtlichen Verhandlungen
  • gerichtlichen familienrechtlichen Verfahren

Unser Ziel ist es, zunächst zu prüfen, ob eine tragfähige außergerichtliche Lösung erreicht werden kann. Wo eine gerichtliche Klärung erforderlich ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor dem Familiengericht.

Scheidung – strukturiert durch das Verfahren

Eine Scheidung ist nicht nur die formale Beendigung einer Ehe. Häufig müssen daneben weitere wirtschaftliche und persönliche Fragen geklärt werden.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Unterhaltsansprüche
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • gemeinsame Immobilien
  • Darlehensverbindlichkeiten
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Regelungen bezüglich gemeinsamer Kinder

Über bestimmte sogenannte Folgesachen kann im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren entschieden werden. Das Familienverfahrensgesetz sieht unter anderem Versorgungsausgleich, bestimmte Unterhaltssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie güterrechtliche Angelegenheiten als mögliche Folgesachen vor.

Wir prüfen mit Ihnen, welche Punkte tatsächlich regelungsbedürftig sind und welche Fragen sinnvollerweise bereits vor Einleitung des Scheidungsverfahrens geklärt werden können.

Einvernehmliche Scheidung

Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung und die wesentlichen Folgen der Trennung einig, kann das Verfahren häufig deutlich konfliktärmer gestaltet werden.

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss mindestens der Scheidungsantrag anwaltlich gestellt werden. Für die reine Zustimmung zur Scheidung benötigt der andere Ehegatte dagegen nicht zwingend einen eigenen Rechtsanwalt.

Ob dieses Vorgehen im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt allerdings davon ab, ob tatsächlich keine streitigen oder regelungsbedürftigen Punkte mehr bestehen.

Wir erläutern Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie ein möglichst strukturiertes Scheidungsverfahren vorbereitet werden kann.

Unterhalt – Ansprüche realistisch prüfen

Unterhaltsfragen gehören häufig zu den wirtschaftlich bedeutendsten Themen nach einer Trennung.

Dabei ist zwischen verschiedenen Ansprüchen zu unterscheiden, insbesondere:

Trennungsunterhalt
Während der Trennungszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch zwischen Ehegatten bestehen.

Nachehelicher Unterhalt
Nach einer Scheidung gelten andere Voraussetzungen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Kindesunterhalt
Eltern sind grundsätzlich für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich. Bei getrennt lebenden Eltern stellen sich insbesondere Fragen zur Höhe des Barunterhalts, zur Einkommensberechnung und zu möglichen Mehr- oder Sonderbedarfen.

Unterhaltsberechnungen können komplex sein. Maßgeblich ist nicht immer lediglich das monatlich ausgezahlte Nettoeinkommen. Je nach Fall können weitere Einkünfte, berufliche Aufwendungen, Vermögensverhältnisse oder besondere Belastungen relevant sein.

Wir prüfen bestehende Ansprüche und Verpflichtungen und erläutern Ihnen nachvollziehbar, wie sich eine mögliche Unterhaltsberechnung zusammensetzt.

Sorgerecht und Umgangsrecht – das Kind im Mittelpunkt

Bei einer Trennung mit gemeinsamen Kindern besteht häufig besonderer Regelungsbedarf.

Dabei können Fragen entstehen wie:

  • Bei welchem Elternteil lebt das Kind?
  • Wie wird der Umgang mit dem anderen Elternteil gestaltet?
  • Wie werden Ferien und Feiertage geregelt?
  • Wer entscheidet über Schule, medizinische Behandlungen oder einen Wohnortwechsel?
  • Ist eine Änderung des Sorgerechts erforderlich?
  • Wie kann eine bestehende Umgangsregelung durchgesetzt oder angepasst werden?

Unser Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die rechtlich tragfähig und im Alltag umsetzbar sind.

Gerade bei Konflikten zwischen Eltern ist eine frühzeitige rechtliche Einordnung sinnvoll, um eine weitere Eskalation möglichst zu vermeiden.

Vermögen, Zugewinn und gemeinsame Immobilien

Mit der Trennung endet häufig auch eine wirtschaftliche Gemeinschaft, die über viele Jahre aufgebaut wurde.

Besonderer Beratungsbedarf besteht regelmäßig bei:

  • gemeinsamem Immobilieneigentum
  • bestehenden Darlehen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • größeren Vermögenswerten
  • Schenkungen und Erbschaften
  • gemeinsamen Konten
  • Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Vermögensübertragungen im Zusammenhang mit der Scheidung

Gerade bei Immobilien oder unternehmerischem Vermögen sollte frühzeitig geprüft werden, welche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen unterschiedliche Lösungen haben.

Wir unterstützen Sie dabei, die Vermögenssituation strukturiert zu erfassen und eine tragfähige Lösung zu entwickeln.

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Nicht jede familienrechtliche Beratung beginnt mit einem Streit.

Ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann dazu beitragen, rechtliche und wirtschaftliche Fragen frühzeitig und verbindlich zu regeln.

Mögliche Regelungsbereiche sind beispielsweise:

  • Zugewinnausgleich
  • Unterhalt
  • Immobilienvermögen
  • Unternehmensvermögen
  • Versorgungsausgleich
  • Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte
  • Nutzung oder Übertragung der Ehewohnung

Wir prüfen bestehende Vereinbarungen oder entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuell auf Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmte Regelung.

Verständliche Beratung in einer persönlichen Situation

Familienrechtliche Verfahren sind häufig nicht nur rechtlich komplex, sondern auch emotional belastend. Umso wichtiger ist eine Beratung, die Ihnen eine klare Entscheidungsgrundlage gibt.

Sie erfahren von uns:

Wie ist meine rechtliche Ausgangssituation?
Wir analysieren Ihre Situation und erklären Ihnen verständlich, welche Rechte und Verpflichtungen bestehen können.

Welche Punkte müssen jetzt geregelt werden?
Wir unterscheiden zwischen Themen, die kurzfristig geklärt werden sollten, und Fragen, die zu einem späteren Zeitpunkt relevant werden.

Welche Möglichkeiten habe ich?
Wir erläutern außergerichtliche und gerichtliche Lösungswege sowie die jeweiligen Chancen und Risiken.

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind zu erwarten?
Unterhalt, Vermögen, Immobilien und Versorgungsausgleich können langfristige finanzielle Auswirkungen haben. Diese beziehen wir in die Beratung ein.

Was ist der nächste Schritt?
Sie erhalten eine konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Digitale Kanzlei. Persönliche Beratung.

Familienrechtliche Mandate erfordern Vertrauen und Diskretion. Gleichzeitig sollten organisatorische Abläufe möglichst unkompliziert sein.

Unsere Kanzlei ist deshalb konsequent digital organisiert. Je nach Angelegenheit ermöglichen wir insbesondere:

  • digitale Mandatsaufnahme
  • sichere und unkomplizierte Übermittlung von Unterlagen
  • Beratung per Video oder Telefon
  • kurzfristige Terminvereinbarung
  • digitale Kommunikation während des gesamten Mandats
  • strukturierte Aufbereitung umfangreicher finanzieller Unterlagen
  • effiziente Vorbereitung gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren

So können wir auch dann effizient zusammenarbeiten, wenn persönliche Termine aufgrund von Entfernung, Beruf oder familiärer Situation nur eingeschränkt möglich sind.

Kosten und Vergütung – transparent von Beginn an

Die Kosten einer familienrechtlichen Beratung oder Vertretung hängen von der jeweiligen Angelegenheit und ihrem Umfang ab.

Die anwaltliche Vergütung kann grundsätzlich auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren erfolgen. Je nach Art, Komplexität und Umfang des Mandats kann alternativ oder ergänzend eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

Bei gerichtlichen familienrechtlichen Verfahren richten sich die gesetzlichen Gebühren regelmäßig nach dem jeweiligen Verfahrenswert. Bei Scheidungsverfahren berücksichtigt das Gericht bei der Festsetzung des Verfahrenswerts unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten sowie Umfang und Bedeutung der Angelegenheit.

Welche Kostenstruktur für Ihr konkretes Mandat in Betracht kommt, besprechen wir mit Ihnen möglichst frühzeitig. So erhalten Sie von Beginn an eine nachvollziehbare Grundlage für die entstehenden Kosten.

Verfahrenskostenhilfe

Wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten eines gerichtlichen Familienverfahrens nicht oder nur teilweise aufbringen kann, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Für die Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen gelten grundsätzlich die entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung zur Prozesskostenhilfe. Dabei werden unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie – soweit gesetzlich erforderlich – die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung berücksichtigt.

Wir prüfen auf Wunsch, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen.

Sie befinden sich in einer Trennung oder benötigen familienrechtliche Beratung?

Je früher die wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen geklärt werden, desto besser lassen sich spätere Konflikte häufig vermeiden.

Übermitteln Sie uns die vorhandenen Unterlagen und schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Fragen kurzfristig geklärt werden sollten und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Unser Ziel ist eine klare rechtliche Strategie, die zu Ihrer persönlichen Situation passt und Ihnen eine verlässliche Grundlage für die nächsten Entscheidungen gibt.