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GoldenWay LAW & TAX – Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung

Kosten der Steuerberatung

Transparent und nachvollziehbar

Auf dieser Seite

Gute steuerliche Beratung sollte nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch bei den Kosten transparent sein.

Die Vergütung steuerberatender Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit keine zulässige abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit können dabei insbesondere der Gegenstandswert, Art und Umfang der Tätigkeit sowie Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit eine Rolle spielen.

Da steuerliche Mandate sehr unterschiedlich sein können, lassen sich die Kosten nicht für jeden Fall pauschal im Voraus beziffern. Eine private Einkommensteuererklärung mit wenigen Einkunftsarten erfordert beispielsweise einen anderen Bearbeitungsumfang als die laufende Betreuung eines Unternehmens mit Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und regelmäßiger steuerlicher Beratung.

Gesetzliche Vergütung nach der StBVV

Je nach Tätigkeit erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren der Steuerberatervergütungsverordnung.

Die StBVV sieht unterschiedliche Berechnungsmodelle vor. Bei verschiedenen Leistungen richtet sich die Vergütung nach einem Gegenstandswert und einem gesetzlichen Gebührenrahmen. Bei anderen Tätigkeiten kann eine Zeitgebühr vorgesehen sein. Innerhalb bestehender Gebührenrahmen werden unter anderem Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie weitere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

Dies betrifft beispielsweise Leistungen aus den Bereichen:

  • Steuererklärungen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • steuerliche Einzelberatung
  • weitere laufende steuerliche Tätigkeiten

Individuelle Vergütungsvereinbarung

Je nach Art und Umfang des Mandats kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein.

Dies kann insbesondere bei umfangreichen Beratungsmandaten, laufender steuerlicher Betreuung, komplexen Gestaltungsfragen oder besonderen Projekten eine transparente Grundlage für die Zusammenarbeit schaffen.

Eine Vergütungsvereinbarung kann beispielsweise auf einem vereinbarten Stundenhonorar oder einer anderen auf das konkrete Mandat abgestimmten Vergütungsstruktur beruhen. Die Steuerberatervergütungsverordnung lässt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine von der gesetzlichen Vergütung abweichende Vereinbarung zu; für eine solche Vereinbarung gelten besondere Formvorgaben.

Welche Form der Abrechnung für Ihr Mandat geeignet ist, stimmen wir mit Ihnen vor beziehungsweise zu Beginn der Zusammenarbeit ab.

Laufende Steuerberatung – planbare Kosten

Gerade bei Unternehmen ist häufig eine dauerhafte steuerliche Betreuung sinnvoll.

Diese kann beispielsweise folgende Leistungen miteinander verbinden:

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Jahresabschluss
  • betriebliche Steuererklärungen
  • laufende steuerliche Beratung
  • Bescheidprüfung
  • regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertungen

Zu Beginn des Mandats definieren wir gemeinsam, welche Leistungen dauerhaft übernommen werden sollen.

Dadurch entsteht eine klare Struktur für die Zusammenarbeit und Sie können besser einschätzen, mit welchen laufenden Beratungskosten zu rechnen ist.

Wovon hängen die Kosten ab?

Der konkrete Beratungsaufwand kann insbesondere beeinflusst werden durch:

  • Art und Umfang der gewünschten Leistungen
  • Rechtsform und Größe des Unternehmens
  • Anzahl und Komplexität der Geschäftsvorfälle
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Umfang der Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Qualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen
  • Digitalisierungsgrad der vorhandenen Prozesse
  • Anzahl und Art der Steuererklärungen
  • besondere steuerliche Fragestellungen
  • Umfang notwendiger Abstimmungen mit Finanzbehörden oder weiteren Beteiligten

Je strukturierter und digitaler die Zusammenarbeit organisiert ist, desto effizienter können regelmäßig auch die internen Abläufe gestaltet werden.

Transparenz von Beginn an

Unser Anspruch ist, dass Sie wissen, welche Leistungen wir für Sie übernehmen und wie diese vergütet werden.

Deshalb klären wir möglichst frühzeitig:

Welche Leistungen benötigen Sie?
Wir bestimmen gemeinsam den konkreten Beratungsumfang.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Wir erläutern Ihnen, ob die Tätigkeit nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung abgerechnet wird.

Welche zusätzlichen Leistungen können entstehen?
Sollte sich der Umfang eines Mandats wesentlich verändern oder zusätzlicher Beratungsbedarf entstehen, stimmen wir dies mit Ihnen ab.

Welche Kosten sind regelmäßig zu erwarten?
Bei laufenden Mandaten schaffen klare Prozesse und ein definierter Leistungsumfang eine möglichst gute Planbarkeit.

Moderne Steuerberatung bedeutet auch Kostentransparenz

Unser Ziel ist eine langfristige und verlässliche Zusammenarbeit.

Dazu gehört für uns nicht nur eine fachlich hochwertige steuerliche Beratung, sondern auch eine nachvollziehbare Vergütungsstruktur.

Sie sollen von Beginn an wissen, welche Leistungen Sie erhalten, welche Form der Abrechnung gilt und welcher Umfang der steuerlichen Betreuung vereinbart wurde.