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GoldenWay LAW & TAX – Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung

Kosten & Vergütung

Transparente Kosten. Klare Vereinbarungen.

Auf dieser Seite

Wer anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt, möchte nicht nur wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sondern auch, welche Kosten mit der Vertretung verbunden sind.

Deshalb legen wir Wert auf eine transparente und nachvollziehbare Vergütung.

Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit können je nach Rechtsgebiet, Umfang und Komplexität der Angelegenheit unterschiedlich ausfallen. Bereits zu Beginn des Mandats besprechen wir mit Ihnen daher, welche Form der Abrechnung für Ihren Fall vorgesehen und sinnvoll ist.

Grundsätzlich kommen insbesondere eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine individuelle Vergütungsvereinbarung in Betracht.

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG

Soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird und die gesetzlichen Regelungen Anwendung finden, richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Bei vielen zivilrechtlichen Angelegenheiten wird die Höhe der gesetzlichen Gebühren insbesondere durch den sogenannten Gegenstands- oder Streitwert bestimmt. Die konkrete Vergütung ergibt sich anschließend aus den gesetzlichen Gebührentatbeständen des RVG.

Je nach Verfahren und Tätigkeit können beispielsweise Gebühren entstehen für:

  • außergerichtliche Vertretung
  • gerichtliche Vertretung
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen
  • Mitwirkung an einer Einigung
  • Straf- und Bußgeldverfahren
  • weitere gesetzlich geregelte anwaltliche Tätigkeiten

Welche Gebühren im konkreten Mandat entstehen, hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und Verfahrensverlauf ab.

Individuelle Vergütungsvereinbarung

Nicht jedes Mandat lässt sich sinnvoll ausschließlich anhand gesetzlicher Gebühren abbilden.

Insbesondere bei komplexen, umfangreichen oder zeitintensiven Angelegenheiten kann deshalb eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

Das RVG lässt Vergütungsvereinbarungen ausdrücklich zu und stellt hierfür bestimmte formale Anforderungen auf.

Je nach Mandat kann beispielsweise eine Abrechnung auf Grundlage eines vereinbarten Stundenhonorars, einer Pauschalvergütung oder einer anderen auf die konkrete Tätigkeit abgestimmten Vergütungsstruktur erfolgen.

Eine Vergütungsvereinbarung kann insbesondere sinnvoll sein bei:

  • umfangreichen Beratungsmandaten
  • komplexen außergerichtlichen Verhandlungen
  • wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten
  • umfangreichen Straf- oder Steuerstrafverfahren
  • langfristiger rechtlicher Begleitung von Unternehmen
  • Vertragsgestaltungen und komplexen Projekten
  • Angelegenheiten mit außergewöhnlichem zeitlichem Bearbeitungsaufwand

Welche Vergütungsform für Ihr Anliegen geeignet ist, stimmen wir vor beziehungsweise zu Beginn unserer Tätigkeit mit Ihnen ab.

Kosten der Erstberatung

Für eine erste rechtliche Einschätzung kann eine gesonderte Erstberatungsgebühr vereinbart werden.

Wurde keine Vergütungsvereinbarung getroffen und handelt es sich beim Mandanten um einen Verbraucher, sieht § 34 RVG für ein erstes Beratungsgespräch eine gesetzliche Obergrenze von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vor. Für eine weitergehende Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens gelten andere Regelungen.

Die Kosten der Erstberatung und den möglichen Umfang einer anschließenden Vertretung klären wir transparent mit Ihnen.

Wovon hängen die Anwaltskosten ab?

Die konkrete Vergütung kann insbesondere davon abhängen:

  • welches Rechtsgebiet betroffen ist
  • wie umfangreich und komplex der Sachverhalt ist
  • welcher Gegenstands- oder Streitwert zugrunde liegt
  • ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erforderlich ist
  • wie umfangreich die vorhandenen Unterlagen sind
  • ob kurzfristige oder besonders umfangreiche Tätigkeiten notwendig werden
  • wie viele Beteiligte und Behörden eingebunden sind
  • ob eine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde
  • wie sich das Verfahren entwickelt

Bei gesetzlichen Rahmengebühren berücksichtigt das RVG unter anderem Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie die Bedeutung der Angelegenheit.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann diese abhängig vom Versicherungsvertrag und dem konkreten Versicherungsfall die anwaltlichen Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einholung einer Deckungszusage und der Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Zu berücksichtigen ist, dass insbesondere eine vereinbarte Selbstbeteiligung beim Mandanten verbleiben kann.

Wird mit dem Rechtsanwalt eine Vergütung oberhalb der gesetzlichen Gebühren vereinbart, bedeutet eine Kostenübernahme durch einen Dritten zudem nicht automatisch, dass dieser die gesamte vereinbarte Vergütung übernimmt. Das RVG weist bei Vergütungsvereinbarungen ausdrücklich darauf hin, dass im Erstattungsfall regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung zu erstatten ist.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse sollen den Zugang zu rechtlicher Beratung nicht grundsätzlich ausschließen.

Für Personen mit geringen finanziellen Mitteln kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine außergerichtliche Beratung Beratungshilfe in Betracht kommen. Das RVG enthält hierfür besondere Gebührentatbestände.

Bei gerichtlichen Verfahren können abhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet und den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen.

Ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir im konkreten Einzelfall.

Straf- und Bußgeldverfahren

Für Straf- und Bußgeldverfahren gelten innerhalb des RVG besondere Gebührenregelungen.

Die Kosten können insbesondere vom Umfang des Verfahrens, der Verfahrensphase, der Anzahl der Termine und dem notwendigen Bearbeitungsaufwand abhängen.

Bei umfangreichen Straf- oder Steuerstrafverfahren kann zusätzlich eine individuelle Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein.

Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, kann außerdem eine Bestellung als Pflichtverteidiger in Betracht kommen. Die Pflichtverteidigung ist von der Frage der endgültigen Kostentragung zu unterscheiden.

Kostenerstattung durch die Gegenseite

Ob die Gegenseite im Erfolgsfall die eigenen Rechtsanwaltskosten erstatten muss, hängt vom jeweiligen Verfahren und Rechtsgebiet ab.

Hier bestehen unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

So gelten beispielsweise für arbeitsgerichtliche Verfahren in erster Instanz andere Grundsätze als für viele klassische Zivilprozesse. Auch eine Vergütungsvereinbarung mit dem eigenen Rechtsanwalt führt nicht automatisch dazu, dass eine Gegenseite oder die Staatskasse die vereinbarte Vergütung vollständig erstatten muss.

Wir erläutern Ihnen deshalb bei Mandatsbeginn nicht nur die eigenen voraussichtlichen Kosten, sondern – soweit dies absehbar ist – auch das mögliche Kostenrisiko eines Verfahrens.

Kostentransparenz von Beginn an

Unser Anspruch ist, dass Sie nachvollziehen können, welche Leistungen wir übernehmen und auf welcher Grundlage diese abgerechnet werden.

Deshalb klären wir möglichst frühzeitig:

Welche anwaltlichen Leistungen benötigen Sie?
Wir bestimmen gemeinsam den Umfang des Mandats.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Wir erläutern, ob die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG oder eine individuelle Vergütungsvereinbarung zugrunde gelegt werden.

Welche weiteren Kosten können entstehen?
Bei gerichtlichen Verfahren können beispielsweise zusätzlich Gerichtskosten oder weitere Verfahrenskosten relevant werden.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung?
Auf Wunsch unterstützen wir bei der Klärung einer möglichen Kostenübernahme.

Was geschieht, wenn sich das Mandat erweitert?
Entsteht zusätzlicher Beratungs- oder Vertretungsbedarf, stimmen wir den weiteren Umfang mit Ihnen ab.

Klare Beratung bedeutet auch klare Kosten

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt für uns voraus, dass nicht nur die rechtliche Strategie, sondern auch die Vergütung nachvollziehbar ist.

Deshalb sprechen wir die Kostenfrage offen an und wählen abhängig von Art und Umfang des Mandats eine geeignete Abrechnungsform.

Sie sollen von Beginn an wissen, welche Leistungen Sie erhalten und auf welcher Grundlage unsere Tätigkeit vergütet wird.