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Die richtige Unternehmensstruktur kann erheblichen Einfluss darauf haben, wie flexibel ein Unternehmen wachsen, investieren, Beteiligungen erwerben oder veräußern und Vermögen langfristig aufbauen kann.
Eine Holdingstruktur kann dabei eine interessante Gestaltungsoption sein – sie ist jedoch kein Standardmodell, das für jedes Unternehmen gleichermaßen geeignet ist.
Wir beraten Unternehmer, Gesellschafter und Unternehmensgruppen bei der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Holding- und Unternehmensstrukturen und verbinden dabei steuerliche, wirtschaftliche und strategische Gesichtspunkte.
Unser Ziel ist eine Struktur, die nicht nur heute funktioniert, sondern auch zu Ihren zukünftigen unternehmerischen Zielen passt.
Was ist eine Holdingstruktur?
Bei einer klassischen Holdingstruktur hält eine übergeordnete Gesellschaft Beteiligungen an einer oder mehreren operativ tätigen Gesellschaften.
Die operative Geschäftstätigkeit findet beispielsweise in einer Tochter-GmbH statt, während die Beteiligung an dieser Gesellschaft von einer Holdinggesellschaft gehalten wird.
Je nach Ausgangssituation und Zielsetzung können Holdingstrukturen unterschiedliche Funktionen übernehmen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Bündelung von Unternehmensbeteiligungen
- Trennung unterschiedlicher Geschäftsbereiche
- Vorbereitung weiteren Unternehmenswachstums
- Erwerb zusätzlicher Beteiligungen
- Reinvestition von Unternehmensgewinnen
- Strukturierung von Unternehmensvermögen
- Vorbereitung von Unternehmensverkäufen
- Beteiligung weiterer Investoren
- Unternehmensnachfolge
- Trennung operativer Risiken von bestimmten Vermögenswerten
Welche Struktur sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen wirtschaftlichen, steuerlichen und persönlichen Situation der Gesellschafter ab.
Steuerliche Vorteile einer Holding – sorgfältig prüfen statt pauschal versprechen
Holdingstrukturen werden häufig mit steuerlichen Vorteilen verbunden.
Tatsächlich sieht das Körperschaftsteuerrecht für bestimmte Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften besondere steuerliche Regelungen vor. Insbesondere § 8b KStG enthält Regelungen zur Behandlung von Beteiligungserträgen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Ob und in welchem Umfang sich daraus im konkreten Fall ein steuerlicher Vorteil ergibt, hängt jedoch unter anderem von Beteiligungshöhe, Gesellschaftsstruktur, Art der Erträge und weiteren steuerlichen Voraussetzungen ab. Auch bei der Gewerbesteuer bestehen für Beteiligungserträge eigenständige Voraussetzungen und Regelungen.
Deshalb betrachten wir Holdingstrukturen nicht nach dem Prinzip „Holding spart Steuern“.
Stattdessen prüfen wir:
Welche wirtschaftlichen Ziele verfolgen Sie?
Welche Gesellschaften und Vermögenswerte bestehen bereits?
Welche Gewinne sollen ausgeschüttet oder reinvestiert werden?
Sind zukünftige Beteiligungskäufe oder Unternehmensverkäufe geplant?
Wie soll Vermögen langfristig aufgebaut werden?
Wie sollen Gewinne später in den privaten Bereich gelangen?
Erst aus dieser Gesamtbetrachtung lässt sich beurteilen, ob eine Holdingstruktur tatsächlich sinnvoll ist.
Gewinne reinvestieren und Unternehmensvermögen aufbauen
Ein wesentlicher Grund für die Einrichtung einer Holding kann darin liegen, Gewinne innerhalb einer Unternehmensgruppe für zukünftige Investitionen verfügbar zu machen.
Unter bestimmten steuerlichen Voraussetzungen können Ausschüttungen von einer Tochterkapitalgesellschaft an eine beteiligte Kapitalgesellschaft steuerlich begünstigt behandelt werden. Die konkrete steuerliche Behandlung richtet sich insbesondere nach den Regelungen des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrechts.
Dadurch kann eine Holdingstruktur insbesondere für Unternehmer interessant sein, die erwirtschaftete Mittel nicht vollständig privat verbrauchen, sondern langfristig weiter investieren möchten.
Mögliche Investitionen können beispielsweise sein:
- Aufbau neuer Geschäftsbereiche
- Gründung weiterer Tochtergesellschaften
- Erwerb von Unternehmensbeteiligungen
- Finanzierung bestehender Gesellschaften
- strategische Unternehmenszukäufe
- sonstige betriebliche Investitionen
Wir analysieren mit Ihnen, welche Struktur zu Ihrer Investitionsstrategie passt und welche steuerlichen Folgen bei Ausschüttungen, Reinvestitionen und späteren privaten Entnahmen zu berücksichtigen sind.
Unternehmensverkauf und Holdingstruktur
Auch bei einem zukünftigen Unternehmensverkauf kann die bestehende Beteiligungsstruktur eine erhebliche Rolle spielen.
Das Körperschaftsteuergesetz enthält für Gewinne einer Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung bestimmter Beteiligungen besondere Regelungen.
Eine bestehende Holdingstruktur kann deshalb bei langfristig geplanten Unternehmensverkäufen steuerlich interessant sein.
Entscheidend ist jedoch der konkrete Einzelfall.
Unter anderem ist zu prüfen:
- Welche Gesellschaft wird verkauft?
- Wer hält die Anteile?
- Handelt es sich um einen Share Deal oder Asset Deal?
- Wie lange besteht die Struktur bereits?
- Was soll mit dem Verkaufserlös geschehen?
- Soll der Erlös reinvestiert oder privat verwendet werden?
- Bestehen weitere Gesellschaften oder Beteiligungen?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen auf den unterschiedlichen Ebenen?
Gerade wenn ein Unternehmensverkauf bereits absehbar ist, sollte eine Umstrukturierung nicht ohne vorherige steuerliche Prüfung vorgenommen werden.
Bestehendes Unternehmen in eine Holdingstruktur überführen
Eine Holding muss nicht zwingend bereits bei Gründung eines Unternehmens vorhanden sein.
Auch bestehende Unternehmensstrukturen können unter bestimmten Voraussetzungen neu organisiert werden.
Dabei können beispielsweise Anteile oder Unternehmensteile in eine neue Gesellschaft eingebracht oder Gesellschaften im Rahmen einer Umstrukturierung miteinander verbunden werden. Das Umwandlungssteuergesetz enthält hierzu besondere Vorschriften, unter anderem zur Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften.
Eine solche Umstrukturierung sollte jedoch sorgfältig vorbereitet werden.
Wir prüfen insbesondere:
- bestehende Gesellschaftsstruktur
- Beteiligungsverhältnisse
- steuerliche Buchwerte
- vorhandene stille Reserven
- zukünftige Unternehmensstrategie
- mögliche Sperrfristen und steuerliche Folgewirkungen
- geplante Ausschüttungen
- geplante Unternehmensverkäufe
- Finanzierungen und bestehende Verträge
Anschließend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen strukturierten Weg für eine mögliche Neuordnung.
Holdingstrukturen für mehrere Geschäftsbereiche
Mit zunehmendem Unternehmenswachstum kann es sinnvoll sein, unterschiedliche Geschäftsbereiche organisatorisch voneinander zu trennen.
Statt sämtliche Aktivitäten innerhalb einer einzigen Gesellschaft zu bündeln, können beispielsweise mehrere operative Gesellschaften unter einer gemeinsamen Holding geführt werden.
Eine mögliche Struktur kann etwa aus einer Holdinggesellschaft und mehreren Tochtergesellschaften für unterschiedliche Geschäftsbereiche bestehen.
Dies kann insbesondere interessant sein bei:
- unterschiedlichen Marken
- verschiedenen Geschäftsmodellen
- mehreren Standorten
- neuen Geschäftsfeldern
- unterschiedlichen Gesellschafterkreisen
- Beteiligungen an anderen Unternehmen
- Vorbereitung einzelner Unternehmensverkäufe
Wir unterstützen Sie dabei, eine Struktur zu entwickeln, die wirtschaftliche Flexibilität und steuerliche Gesichtspunkte sinnvoll miteinander verbindet.
Risiken und Vermögenswerte strukturell trennen
Unternehmensstrukturen können auch dazu dienen, unterschiedliche wirtschaftliche Funktionen voneinander zu trennen.
So kann beispielsweise geprüft werden, ob bestimmte Beteiligungen, Immobilien oder andere Vermögenswerte außerhalb einer operativ tätigen Gesellschaft gehalten werden sollen.
Dabei ist allerdings eine umfassende Betrachtung erforderlich.
Neben steuerlichen Folgen können insbesondere gesellschaftsrechtliche, finanzierungsbezogene und wirtschaftliche Aspekte relevant sein.
Eine Struktur sollte deshalb nicht allein aufgrund eines einzelnen steuerlichen Vorteils gewählt werden.
Wir betrachten gemeinsam mit Ihnen das Gesamtbild.
Holding und Immobilien
Besonderer Beratungsbedarf besteht häufig, wenn Unternehmensbeteiligungen und Immobilienvermögen miteinander kombiniert werden sollen.
Hier sollte genau geprüft werden, welche Vermögenswerte in welcher Gesellschaft gehalten werden.
Dabei können unter anderem folgende Fragen eine Rolle spielen:
- Soll eine Immobilie privat oder über eine Gesellschaft gehalten werden?
- Soll eine Immobilie von der operativen Gesellschaft genutzt werden?
- Soll eine separate Immobiliengesellschaft gegründet werden?
- Wie wird eine Finanzierung strukturiert?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen bei Vermietung oder späterem Verkauf?
- Wie passen Immobilienvermögen und Holdingstruktur zusammen?
Gerade bei Immobilien können bereits kleine strukturelle Unterschiede langfristig erhebliche steuerliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Deshalb entwickeln wir Immobilien- und Beteiligungsstrukturen immer auf Grundlage der konkreten Ausgangssituation.
Holding für Beteiligungen und Unternehmenszukäufe
Unternehmer, die regelmäßig Beteiligungen erwerben oder neue Unternehmen aufbauen möchten, können von einer klar strukturierten Beteiligungsebene profitieren.
Eine Holding kann beispielsweise als zentrale Gesellschaft für Beteiligungen dienen.
Dadurch können neue Tochtergesellschaften oder Beteiligungen innerhalb einer gemeinsamen Struktur gebündelt werden.
Wir unterstützen Sie bei:
- Planung von Beteiligungsstrukturen
- Erwerb neuer Gesellschaften
- Gründung von Tochtergesellschaften
- Finanzierung von Beteiligungserwerben
- steuerlicher Prüfung von Ausschüttungen
- Strukturierung von Kaufpreisen und Beteiligungen
- Vorbereitung zukünftiger Verkäufe
- Integration neuer Gesellschaften in bestehende Unternehmensgruppen
So entsteht eine Unternehmensstruktur, die mit Ihrem Unternehmen wachsen kann.
Unternehmensstruktur und Nachfolge
Auch bei der Unternehmensnachfolge kann die gesellschaftsrechtliche Struktur eine wichtige Rolle spielen.
Wenn Unternehmen langfristig innerhalb der Familie weitergegeben, schrittweise übertragen oder auf mehrere Nachfolger verteilt werden sollen, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.
Dabei können insbesondere folgende Fragen relevant sein:
- Wer soll das operative Unternehmen übernehmen?
- Wie werden Beteiligungen verteilt?
- Soll die Kontrolle zentral gebündelt bleiben?
- Wie können unterschiedliche Familienmitglieder beteiligt werden?
- Welche Vermögenswerte sollen im Unternehmen verbleiben?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen bei Übertragungen?
- Wie können Unternehmens- und Privatvermögen sinnvoll strukturiert werden?
Holdingstrukturen können hierbei Bestandteil einer umfassenderen Nachfolgeplanung sein.
Entscheidend ist, dass gesellschaftsrechtliche, steuerliche und persönliche Ziele frühzeitig aufeinander abgestimmt werden.
Die richtige Rechtsform als Teil der Struktur
Nicht jede Unternehmensstruktur muss aus mehreren GmbHs bestehen.
Je nach Geschäftsmodell, Gesellschafterstruktur und wirtschaftlicher Zielsetzung können unterschiedliche Rechtsformen sinnvoll sein.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen beispielsweise:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- GmbH
- Unternehmergesellschaft
- GmbH & Co. KG
- Holdinggesellschaften
- Kombinationen unterschiedlicher Gesellschaftsformen
Dabei betrachten wir nicht nur die aktuelle Steuerbelastung.
Auch folgende Gesichtspunkte können eine Rolle spielen:
- Haftung
- Gewinnverwendung
- Finanzierung
- Beteiligung weiterer Gesellschafter
- Verwaltungsaufwand
- laufende Kosten
- Nachfolge
- Unternehmensverkauf
- Investitionsstrategie
Unser Ziel ist keine möglichst komplizierte Struktur, sondern eine Struktur, die nachvollziehbar ist und zu Ihrem Unternehmen passt.
Bestehende Unternehmensstrukturen überprüfen
Unternehmen verändern sich.
Eine Struktur, die bei der Gründung sinnvoll war, muss einige Jahre später nicht mehr optimal sein.
Wachstum, neue Gesellschafter, höhere Gewinne, Immobilieninvestitionen, Beteiligungskäufe oder eine geplante Nachfolge können dazu führen, dass die bestehende Struktur überprüft werden sollte.
Wir analysieren mit Ihnen:
Wo steht Ihr Unternehmen heute?
Welche Gesellschaften bestehen bereits?
Wo entstehen Gewinne und Liquidität?
Welche Investitionen sind geplant?
Welche Risiken bestehen in den einzelnen Geschäftsbereichen?
Sind Beteiligungskäufe oder Verkäufe vorgesehen?
Wie soll die Unternehmensnachfolge aussehen?
Auf dieser Grundlage entwickeln wir mögliche Strukturvarianten und zeigen deren steuerliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf.
Steuerberatung, Gesellschaftsrecht und Consulting zusammendenken
Unternehmensstrukturen betreffen selten nur einen einzelnen Beratungsbereich.
Eine Holdingstruktur kann gleichzeitig Fragen aus Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Finanzierung, Unternehmensplanung und Nachfolge aufwerfen.
Deshalb betrachten wir Unternehmensstrukturen ganzheitlich.
Je nach Mandat unterstützen wir insbesondere bei:
- steuerlicher Strukturberatung
- gesellschaftsrechtlicher Gestaltung
- Gründung neuer Gesellschaften
- Umstrukturierungen
- Einbringung bestehender Unternehmen
- Beteiligungserwerben
- Unternehmensverkäufen
- Finanzierungsstrukturen
- Nachfolgeplanung
- laufender steuerlicher Betreuung der Unternehmensgruppe
Gerade bei Umstrukturierungen bestehen besondere steuerliche Regelungen, deren Voraussetzungen vor Umsetzung geprüft werden müssen. Das Umwandlungssteuergesetz regelt verschiedene Formen steuerlicher Umstrukturierungen und Einbringungen.
Von der Konzeption bis zur Umsetzung
Eine gute Unternehmensstruktur sollte nicht nur auf dem Papier funktionieren.
Deshalb begleiten wir Sie auf Wunsch von der ersten Analyse bis zur praktischen Umsetzung.
1. Ausgangssituation analysieren
Wir erfassen bestehende Gesellschaften, Beteiligungen, Vermögenswerte und wirtschaftliche Ziele.
2. Ziele definieren
Gemeinsam bestimmen wir, was mit der neuen Struktur erreicht werden soll – beispielsweise Wachstum, Reinvestition, Beteiligungserwerb, Risikotrennung, Verkauf oder Nachfolge.
3. Strukturvarianten entwickeln
Wir zeigen verschiedene Möglichkeiten und deren steuerliche sowie wirtschaftliche Auswirkungen auf.
4. Struktur auswählen
Gemeinsam entscheiden wir, welche Lösung zu Ihren langfristigen Zielen passt.
5. Umsetzung koordinieren
Wir begleiten die steuerliche Umsetzung und stimmen uns bei Bedarf mit Notaren, Banken und weiteren beteiligten Beratern ab.
6. Laufende Betreuung
Nach Umsetzung kann die gesamte Unternehmensgruppe steuerlich und betriebswirtschaftlich laufend betreut werden.
Digitale Strukturberatung
Auch komplexe Strukturberatungen lassen sich effizient digital organisieren.
Unsere Kanzlei ist konsequent digital aufgestellt.
Je nach Mandat ermöglichen wir insbesondere:
- digitale Übermittlung von Gesellschaftsunterlagen
- strukturierte Erfassung bestehender Beteiligungen
- digitale Darstellung und Besprechung von Strukturvarianten
- Beratung per Video
- effiziente Abstimmung mit Gesellschaftern und Geschäftsführung
- digitale Zusammenarbeit mit Notaren und weiteren Beratern
- laufende steuerliche Betreuung der neuen Struktur
So können auch umfangreichere Umstrukturierungsprojekte klar und nachvollziehbar organisiert werden.
Vergütung – passend zur Komplexität der Strukturberatung
Unternehmens- und Holdingstrukturen können sehr unterschiedliche Beratungsumfänge haben.
Die Gründung einer einfachen Holdingstruktur unterscheidet sich erheblich von der Umstrukturierung einer bestehenden Unternehmensgruppe mit mehreren Gesellschaften, Immobilien, Beteiligungen und Gesellschaftern.
Die Vergütung richtet sich deshalb insbesondere nach:
- bestehender Unternehmensstruktur
- Anzahl der beteiligten Gesellschaften
- Anzahl der Gesellschafter
- Umfang der steuerlichen Analyse
- erforderlichen Strukturvarianten
- Komplexität der geplanten Umstrukturierung
- vorhandenen Unternehmens- und Immobilienwerten
- Abstimmungsbedarf mit Notaren, Banken und weiteren Beratern
- Umfang der Begleitung bei der Umsetzung
Vor Beginn der Beratung definieren wir gemeinsam den Leistungsumfang und schaffen Transparenz über die Vergütung.
Bei umfassenderen Strukturierungsmandaten kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung eine klare und planbare Grundlage für die Zusammenarbeit schaffen.
Sie möchten eine Holding gründen oder Ihre Unternehmensstruktur optimieren?
Ob bestehende GmbH, wachsendes Unternehmen, Unternehmensgruppe, Beteiligungsportfolio oder geplante Nachfolge – eine gute Struktur beginnt mit einer sorgfältigen Analyse Ihrer Ziele.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Holdingstruktur sinnvoll ist, welche Alternativen bestehen und wie eine geeignete Struktur steuerlich und wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
Unser Anspruch ist nicht die komplizierteste Struktur, sondern die Struktur, die zu Ihrem Unternehmen, Ihren Investitionen und Ihren langfristigen Zielen passt.
