Vermögensübertragung im Zusammenhang betrachten
Eine Erbschaft oder eine geplante Vermögensübertragung wirft häufig auch steuerliche Fragen auf. Wir unterstützen Sie dabei, die steuerliche Ausgangslage zu erfassen und die möglichen Folgen für Sie und Ihre Familie verständlich einzuordnen.
Dabei berücksichtigen wir die Zusammensetzung des Vermögens, die persönlichen Verhältnisse und Ihre Ziele. Auch Schenkungen zu Lebzeiten beziehen wir ein, wenn sie für Ihre Planung relevant sind.
Unsere Unterstützung
Wir begleiten Sie im vereinbarten Mandatsumfang sowohl bei der vorausschauenden Planung als auch nach einem Erbfall. Dazu können gehören:
- Einordnung erbschaft- und schenkungsteuerlicher Fragen
- Zusammenstellung der steuerlich relevanten Vermögenswerte und Unterlagen
- Prüfung von Freibeträgen, Begünstigungen und früheren Übertragungen im Einzelfall
- Erstellung beauftragter Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Prüfung steuerlicher Bescheide und Begleitung von Rückfragen
- Abstimmung bei Immobilien, Beteiligungen und Betriebsvermögen
Gestaltung und Liquidität frühzeitig abstimmen
Bei einer geplanten Übertragung betrachten wir mit Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und deren steuerliche Auswirkungen. Dabei behalten wir auch Ihre eigene wirtschaftliche Absicherung und die Liquidität der Beteiligten im Blick.
Bei Unternehmensvermögen stimmen wir die steuerliche Betrachtung mit der Nachfolgeplanung ab. Soweit weitere rechtliche oder notarielle Schritte erforderlich sind, beziehen wir diese in die gemeinsame Planung ein.
Welche Unterlagen helfen
Für eine erste Besprechung sind insbesondere vorhandene Testamente oder Erbverträge, Angaben zu den Beteiligten, Vermögensübersichten und Informationen über frühere Schenkungen hilfreich. Liegen bereits Schreiben des Finanzamts vor, beziehen wir diese in die Prüfung ein.
Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen noch fehlen und welche Aufgaben wir für Sie übernehmen sollen.
