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Ein Verkehrsunfall, ein Bußgeldbescheid oder ein drohendes Fahrverbot kann kurzfristig erheblichen Handlungsbedarf auslösen. Neben finanziellen Folgen kann insbesondere der Verlust der Fahrerlaubnis für Beruf und Alltag erhebliche Auswirkungen haben.
Wir beraten und vertreten Sie in allen wesentlichen Bereichen des Verkehrsrechts – von der Unfallregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zum Verkehrsstrafrecht und Fahrerlaubnisrecht.
Unsere Kanzlei verbindet persönliche anwaltliche Beratung mit modernen digitalen Abläufen. Unfallunterlagen, Bußgeldbescheide, Fotos und sonstige Dokumente können unkompliziert digital übermittelt werden. Besprechungen sind bei Bedarf per Video oder Telefon möglich.
So können wir Ihr Anliegen schnell erfassen und die notwendigen Schritte frühzeitig einleiten.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:
- Verkehrsunfällen und Schadensregulierung
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Schmerzensgeldansprüchen
- Fahrzeugschäden und Reparaturkosten
- Totalschäden
- Mietwagenkosten und Nutzungsausfall
- Sachverständigenkosten
- Bußgeldbescheiden
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstands- und Rotlichtverstößen
- Handynutzung am Steuer
- drohenden Fahrverboten
- Punkten im Fahreignungsregister
- Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Verkehrsstrafrecht
- Unfallflucht
- fahrlässiger Körperverletzung
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Strafbefehlen im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten
Dabei betrachten wir nicht nur den einzelnen Vorwurf, sondern auch mögliche Auswirkungen auf Führerschein, Beruf und persönliche Mobilität.
Verkehrsunfall – wir übernehmen die Schadensregulierung
Nach einem Verkehrsunfall müssen innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Fragen geklärt werden.
Wer haftet für den Unfall? Welche Schäden können geltend gemacht werden? Muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden? Welche Ansprüche bestehen wegen Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall? Und wie sollte gegenüber der gegnerischen Versicherung vorgegangen werden?
Das Schadensersatzrecht verfolgt grundsätzlich das Ziel, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Im Straßenverkehr enthält daneben insbesondere das Straßenverkehrsgesetz besondere Haftungsregelungen für Fahrzeughalter und Fahrzeugführer.
Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und prüfen, welche Ansprüche im konkreten Fall geltend gemacht werden können.
Je nach Unfall und Schadensbild können insbesondere folgende Positionen relevant sein:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden
- merkantile Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld bei Personenschäden
- Verdienstausfall und weitere unfallbedingte Schäden
Welche Schadenspositionen tatsächlich durchsetzbar sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und insbesondere von der Haftungsverteilung ab.
Nicht vorschnell mit der Versicherung abrechnen
Nach einem Verkehrsunfall nehmen Versicherungen häufig kurzfristig Kontakt mit den Beteiligten auf.
Eine schnelle Regulierung muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass sämtliche Ansprüche vollständig berücksichtigt wurden.
Gerade bei größeren Fahrzeugschäden oder Personenschäden empfiehlt es sich, die rechtliche und wirtschaftliche Situation zunächst vollständig zu erfassen.
Wir prüfen die Haftung, die vorhandenen Unterlagen und die geltend zu machenden Schadenspositionen und übernehmen anschließend die weitere Kommunikation mit der Versicherung.
Bußgeldbescheid erhalten? Fristen beachten.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder andere Verkehrsordnungswidrigkeiten können neben einem Bußgeld auch Punkte oder ein Fahrverbot zur Folge haben.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Deshalb sollte ein Bußgeldbescheid frühzeitig geprüft werden.
Wir prüfen insbesondere:
- den konkreten Tatvorwurf
- die Höhe des Bußgeldes
- drohende Punkte
- ein mögliches Fahrverbot
- vorhandene Messunterlagen
- mögliche rechtliche oder tatsächliche Einwendungen
- die Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis
- die weitere Verteidigungsstrategie
Nach Einsicht in die Verfahrensunterlagen können wir einschätzen, ob und mit welcher Zielsetzung gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden sollte.
Fahrverbot und Fahrerlaubnis – Mobilität erhalten
Ein drohendes Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis kann insbesondere für Berufskraftfahrer, Selbstständige, Außendienstmitarbeiter oder andere beruflich auf das Fahrzeug angewiesene Personen erhebliche Konsequenzen haben.
Dabei muss zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis unterschieden werden.
Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt dagegen die bestehende Fahrerlaubnis; im strafrechtlichen Bereich kann das Gericht zusätzlich eine Sperre für die Neuerteilung anordnen.
Wir prüfen die rechtliche Ausgangslage und besprechen mit Ihnen, welche Möglichkeiten im konkreten Verfahren bestehen.
Verkehrsstrafrecht
Nicht jeder Verkehrsverstoß ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Bestimmte Sachverhalte können zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen.
Wir verteidigen Sie insbesondere bei Vorwürfen wegen:
- unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- fahrlässiger Körperverletzung
- fahrlässiger Tötung
- Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Neben Geld- oder Freiheitsstrafe können insbesondere fahrerlaubnisrechtliche Folgen von erheblicher Bedeutung sein. Das Strafgesetzbuch sieht bei bestimmten Verkehrsstraftaten sowohl Fahrverbote als auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vor.
Deshalb sollte bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens berücksichtigt werden, welche Auswirkungen eine bestimmte Verteidigungsstrategie auf die Fahrerlaubnis haben kann.
Strafbefehl erhalten? Nicht abwarten.
Verkehrsstrafrechtliche Verfahren werden häufig durch einen Strafbefehl abgeschlossen.
Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollte deshalb zeitnah geprüft werden:
- welcher Tatvorwurf zugrunde liegt
- welche Strafe festgesetzt wurde
- ob die Fahrerlaubnis betroffen ist
- welche Erkenntnisse sich aus der Ermittlungsakte ergeben
- ob und in welchem Umfang ein Einspruch sinnvoll ist
Klare Einschätzung statt komplizierter Fachsprache
Verkehrsrechtliche Verfahren sind häufig mit kurzen Fristen und einer Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher Folgen verbunden.
Deshalb erhalten Sie von uns eine klare Einschätzung Ihrer Situation.
Welche Konsequenzen drohen?
Wir erläutern Ihnen, ob insbesondere Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, strafrechtliche Folgen oder Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis im Raum stehen.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Wir prüfen, ob kurzfristig Rechtsmittel oder andere Maßnahmen erforderlich sind.
Welche Erfolgsaussichten bestehen?
Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls Akteneinsicht erhalten Sie eine realistische Einschätzung der Handlungsoptionen.
Was ist der nächste Schritt?
Wir besprechen mit Ihnen eine konkrete Strategie und übernehmen bei Mandatierung die weitere Kommunikation mit Behörden, Versicherungen, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Digitale Kanzlei. Schnelle Bearbeitung.
Gerade im Verkehrsrecht ermöglicht eine digitale Kanzleiorganisation eine besonders effiziente Bearbeitung.
Unsere Kanzlei ist konsequent digital aufgestellt. Je nach Angelegenheit ermöglichen wir insbesondere:
- digitale Mandatsaufnahme
- unkomplizierte Übermittlung von Bußgeldbescheiden und Anhörungsbögen
- digitale Übermittlung von Unfallfotos, Gutachten und Rechnungen
- kurzfristige Terminvereinbarung
- Beratung per Video oder Telefon
- effiziente Kommunikation während des gesamten Mandats
- strukturierte und digitale Bearbeitung der Verfahrensunterlagen
So können viele verkehrsrechtliche Angelegenheiten vollständig oder weitgehend digital bearbeitet werden – unabhängig davon, wo Sie sich befinden.
Kosten und Vergütung – transparent von Beginn an
Auch im Verkehrsrecht legen wir Wert auf eine transparente Kostenstruktur.
Die anwaltliche Tätigkeit kann grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet werden. Je nach Art, Umfang und Komplexität des Mandats kann alternativ oder ergänzend eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden.
Welche Abrechnungsform für Ihr Anliegen geeignet ist, besprechen wir mit Ihnen möglichst frühzeitig.
Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, kann abhängig vom konkreten Versicherungsvertrag und dem jeweiligen Versicherungsfall eine Übernahme der anwaltlichen Kosten in Betracht kommen.
Gerne unterstützen wir bei der Klärung der Kostenübernahme und der Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Eine bestehende Selbstbeteiligung sowie Umfang und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Pflichtverteidigung im Verkehrsstrafrecht
Auch in einem Verkehrsstrafverfahren kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen und die Bestellung eines Pflichtverteidigers in Betracht kommen.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom konkreten Tatvorwurf und der jeweiligen Verfahrenssituation ab. Wir prüfen dies im Einzelfall und können bei Vorliegen der Voraussetzungen eine entsprechende Beiordnung beantragen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
Übermitteln Sie uns die vorhandenen Unterlagen möglichst frühzeitig – beispielsweise den Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, Strafbefehl, Unfallbericht, Fotos oder das Schadengutachten.
Wir prüfen Ihre Ausgangssituation, erläutern Ihnen die bestehenden Möglichkeiten und übernehmen bei Mandatierung die weitere Bearbeitung.
Ob Unfallregulierung, Bußgeldverfahren oder Verkehrsstrafrecht: Unser Ziel ist eine schnelle, klare und konsequente Wahrnehmung Ihrer Interessen.
