An der Eickesmühle 37 · 41238 Mönchengladbach+49 2166 / 6378-333info@gwl-kanzlei.de
GoldenWay LAW & TAX – Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung

Steuerstrafrecht

Rechtliche und steuerliche Fragen gemeinsam betrachten.

Wenn steuerliche Fragen zum Ermittlungsverfahren werden

Steuerstrafrecht betrifft den Verdacht, dass steuerliche Pflichten vorsätzlich oder leichtfertig verletzt wurden. Aus einer Nachfrage des Finanzamts, einer Betriebsprüfung oder einer Steuerfahndungsmaßnahme können sich zugleich steuerliche und strafrechtliche Fragen ergeben. Entscheidend ist, beide Verfahren und ihre unterschiedlichen Anforderungen gemeinsam zu betrachten.

Wir prüfen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe, ordnen die vorhandenen Unterlagen ein und stimmen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie ab. Dabei berücksichtigen wir auch die möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und Ihre laufenden steuerlichen Verpflichtungen.

Unsere Unterstützung

Wir begleiten Sie je nach Mandat im Ermittlungsverfahren und bei der gerichtlichen Verteidigung. Nach Prüfung des Sachverhalts übernehmen wir die Kommunikation mit den zuständigen Stellen und beantragen die erforderliche Akteneinsicht.

  • Vorwürfe der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung
  • Vorladungen, Anhörungen und Maßnahmen der Steuerfahndung
  • Steuerliche Schätzungen und ihre Bedeutung für das Strafverfahren
  • Abstimmung von Verteidigung und steuerlicher Sachverhaltsaufklärung

Berichtigung und Selbstanzeige sorgfältig prüfen

Nicht jede fehlerhafte Steuererklärung bedeutet automatisch eine Steuerstraftat. Ob eine Berichtigung erforderlich ist oder eine Selbstanzeige in Betracht kommt, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige unterliegt strengen Voraussetzungen. Vollständigkeit, mögliche Ausschlussgründe und erforderliche Zahlungen müssen vorab geprüft werden. Unabgestimmte Teilerklärungen können erhebliche Nachteile haben. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg in Ihrer Situation rechtlich in Betracht kommt.

Was Sie zunächst tun können

Bewahren Sie behördliche Schreiben und vorhandene Unterlagen vollständig auf. Holen Sie möglichst früh anwaltlichen Rat ein und lassen Sie sich vor Angaben zum Tatvorwurf zu Ihren Rechten und Pflichten beraten. Bei laufenden Maßnahmen sollte unverzüglich anwaltliche Unterstützung hinzugezogen werden.

Für die erste Einordnung helfen insbesondere Schreiben der Ermittlungsbehörden, Steuerbescheide, Prüfungsanordnungen sowie eine kurze Übersicht über die betroffenen Steuerarten und Zeiträume. Den sicheren Weg zur Übermittlung vertraulicher Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.