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GoldenWay LAW & TAX – Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung

Strafrecht

Strafrechtliche Beratung. Persönlich, konsequent und digital.

Auf dieser Seite

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann innerhalb kurzer Zeit erhebliche Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben haben. Umso wichtiger ist es, frühzeitig die richtige Vorgehensweise festzulegen.

Wir vertreten und beraten Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten mit einem klaren Fokus auf schnelle Kommunikation, strukturierte Verteidigung und eine konsequente Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Unsere Kanzlei verbindet persönliche anwaltliche Beratung mit modernen digitalen Abläufen. Dokumente können unkompliziert digital übermittelt, Besprechungen bei Bedarf per Videokonferenz durchgeführt und Abstimmungen effizient organisiert werden. So erhalten Sie auch in zeitkritischen Situationen schnell eine erste rechtliche Einschätzung und wissen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein

Im Strafrecht werden wichtige Weichen häufig bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens gestellt. Wenn Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben oder eine Durchsuchung stattgefunden hat, sollten Sie deshalb möglichst früh anwaltlichen Rat einholen.

Grundsätzlich gilt: Machen Sie gegenüber Polizei oder Ermittlungsbehörden keine Angaben zur Sache, bevor die Vorwürfe und der Inhalt der Ermittlungsakte geprüft wurden.

Als Verteidiger übernehmen wir die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragen Akteneinsicht und analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihren konkreten Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Unsere Leistungen im Strafrecht

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:

  • Ermittlungsverfahren und polizeilichen Vorladungen
  • Strafbefehlen und Anklagen
  • Durchsuchungen und Beschlagnahmen
  • Untersuchungshaft und Haftfragen
  • allgemeinen strafrechtlichen Vorwürfen
  • Verkehrsstrafsachen
  • Vermögens- und Eigentumsdelikten
  • Körperverletzungsdelikten
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Berufungsverfahren und weiteren strafrechtlichen Rechtsmitteln

Dabei begleiten wir Sie je nach Verfahrensstand vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden über das Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung.

Klarheit statt juristischer Fachsprache

Strafverfahren sind für Betroffene häufig mit Unsicherheit verbunden. Deshalb legen wir Wert darauf, Ihnen die rechtliche Situation verständlich und realistisch zu erläutern.

Sie erfahren von uns:

Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?
Wir erläutern den Tatvorwurf und ordnen die rechtliche Situation für Sie ein.

Welche Erkenntnisse haben die Ermittlungsbehörden?
Nach erfolgter Akteneinsicht besprechen wir mit Ihnen die wesentlichen Inhalte der Ermittlungsakte.

Welche Möglichkeiten bestehen?
Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Handlungs- und Verteidigungsoptionen sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken auf.

Wie geht es weiter?
Sie erhalten eine klare Einschätzung zum weiteren Verfahrensablauf und zu den nächsten erforderlichen Schritten.

Digitale Kanzlei. Direkte Kommunikation.

Eine moderne Strafverteidigung benötigt nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch schnelle und zuverlässige Abläufe.

Unsere Kanzlei ist deshalb konsequent digital organisiert. Je nach Angelegenheit ermöglichen wir insbesondere:

  • digitale Übermittlung und Bearbeitung von Unterlagen
  • kurzfristige Terminvereinbarung
  • Beratung per Video oder Telefon
  • effiziente Kommunikation während des gesamten Mandats
  • digitale Mandatsaufnahme und strukturierte Fallbearbeitung

Gleichzeitig bleibt die persönliche anwaltliche Beratung zentral. Gerade im Strafrecht benötigt jeder Fall eine individuelle Betrachtung. Standardlösungen gibt es nicht.

Sie haben eine Vorladung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten?

Bewahren Sie Ruhe und äußern Sie sich zunächst nicht zum Tatvorwurf. Kontaktieren Sie uns und übermitteln Sie uns die vorhandenen Unterlagen. Wir prüfen die nächsten Schritte und übernehmen bei Mandatierung die weitere Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf. Je eher die Verteidigung beginnt, desto früher können die bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten geprüft werden.

Kosten und Vergütung – transparent und individuell

Auch bei den Kosten legen wir Wert auf Transparenz. Bereits zu Beginn des Mandats besprechen wir mit Ihnen, welche Form der Abrechnung für Ihren konkreten Fall in Betracht kommt.

Die anwaltliche Vergütung kann grundsätzlich auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren erfolgen. Je nach Art, Umfang und Komplexität des Verfahrens kann alternativ oder ergänzend der Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Dies kommt insbesondere bei umfangreichen oder besonders zeitintensiven Strafverfahren in Betracht.

Welche Abrechnungsform für Ihr Mandat geeignet ist, klären wir mit Ihnen möglichst frühzeitig und nachvollziehbar. So erhalten Sie von Beginn an Klarheit über die voraussichtliche Kostenstruktur.

Pflichtverteidigung

In bestimmten strafrechtlichen Verfahren sieht das Gesetz die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend vor. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vor, kann eine Beiordnung als Pflichtverteidiger erfolgen.

Auch als Pflichtverteidiger vertreten wir Ihre Interessen mit derselben Sorgfalt und Konsequenz. Gerne prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Verfahren die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen und ob eine entsprechende Beiordnung beantragt werden kann.

Wichtig: Eine Pflichtverteidigung bedeutet nicht automatisch, dass für den Mandanten endgültig keine Kosten entstehen. Die Kostenentscheidung richtet sich nach dem jeweiligen Ausgang des Verfahrens und den gesetzlichen Bestimmungen.