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Arbeitsrechtliche Konflikte entstehen häufig kurzfristig und betreffen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zentrale wirtschaftliche und persönliche Interessen. Eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag, eine Abmahnung oder eine Auseinandersetzung über Vergütung und Arbeitsbedingungen kann weitreichende Folgen haben.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber in allen wesentlichen Fragen des individuellen Arbeitsrechts.
Dabei verbinden wir persönliche anwaltliche Beratung mit modernen digitalen Abläufen, kurzen Kommunikationswegen und einer klaren Strategie. Unser Ziel ist es, Ihre rechtliche Situation schnell zu erfassen, Handlungsmöglichkeiten verständlich darzustellen und gemeinsam mit Ihnen eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösung zu entwickeln.
Kündigung erhalten? Jetzt kommt es auf die Frist an.
Wer eine Kündigung erhalten hat und sich dagegen wehren möchte, sollte möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.
Besonders wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Nach Ablauf dieser Frist kann eine Kündigung trotz möglicher rechtlicher Einwände grundsätzlich als wirksam gelten. Deshalb empfiehlt es sich, eine Kündigung zeitnah prüfen zu lassen.
Wir prüfen unter anderem:
- die formelle Wirksamkeit der Kündigung
- die angegebenen oder erkennbaren Kündigungsgründe
- die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
- mögliche Fehler bei der Sozialauswahl
- bestehenden Sonderkündigungsschutz
- die ordnungsgemäße Beteiligung eines Betriebsrats
- offene Vergütungs-, Urlaubs- oder Bonusansprüche
- mögliche Abfindungs- und Vergleichslösungen
Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, ist dieser grundsätzlich vor einer Kündigung anzuhören; eine Kündigung ohne die gesetzlich erforderliche Anhörung ist unwirksam.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten insbesondere bei:
- ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
- Kündigungsschutzklagen
- Änderungskündigungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Abfindungsverhandlungen
- Abmahnungen
- Arbeitsverträgen und Vertragsgestaltung
- Arbeitszeugnissen
- Vergütungs- und Provisionsansprüchen
- Bonus- und Zielvereinbarungen
- Urlaubsansprüchen
- Überstunden und Arbeitszeitfragen
- Freistellungen
- Wettbewerbsverboten
- Befristungen
- Fragen rund um Homeoffice und mobiles Arbeiten
- Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- gerichtlichen und außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
Dabei beraten wir sowohl bei bereits bestehenden Konflikten als auch präventiv, um arbeitsrechtliche Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Aufhebungsvertrag – nicht vorschnell unterschreiben
Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden. Die darin getroffenen Regelungen können jedoch erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen haben.
Wer einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, sollte deshalb nicht allein auf die angebotene Abfindung schauen.
Wir prüfen für Sie insbesondere Regelungen zu:
- Beendigungszeitpunkt und Kündigungsfrist
- Abfindung
- Freistellung
- Resturlaub und Überstunden
- Bonus- und Provisionsansprüchen
- Arbeitszeugnis
- Rückgabe von Arbeitsmitteln
- nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
- Ausgleichs- und Erledigungsklauseln
Anschließend erhalten Sie eine verständliche Einschätzung dazu, welche Regelungen akzeptiert werden können und an welchen Punkten gegebenenfalls nachverhandelt werden sollte.
Abfindung – was ist realistisch?
Nach einer Kündigung stellt sich häufig die Frage, ob ein Anspruch auf eine Abfindung besteht und in welcher Höhe eine Einigung möglich ist.
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erreicht werden kann, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Entscheidend können insbesondere die rechtliche Angreifbarkeit der Kündigung, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Verhandlungsposition der Beteiligten sein.
Wir prüfen die Ausgangslage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für außergerichtliche Verhandlungen oder ein Kündigungsschutzverfahren.
Dabei geht es nicht darum, pauschale Erwartungen zu wecken, sondern eine realistische Einschätzung der konkreten Verhandlungsposition zu ermöglichen.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber benötigen im Arbeitsrecht klare und rechtssichere Strukturen.
Wir beraten Unternehmen und Arbeitgeber sowohl bei einzelnen arbeitsrechtlichen Fragestellungen als auch bei der Vorbereitung und Durchführung personeller Maßnahmen.
Dazu gehören insbesondere:
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Vorbereitung von Kündigungen
- Aufhebungsvereinbarungen
- Abmahnungen
- Befristungen
- Vergütungs- und Bonusmodelle
- Arbeitszeit und mobiles Arbeiten
- Trennungs- und Vergleichsverhandlungen
- außergerichtliche Konfliktlösungen
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Gerade vor Ausspruch einer Kündigung kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung helfen, vermeidbare Fehler und spätere Auseinandersetzungen zu reduzieren.
Klare Einschätzung statt komplizierter Fachsprache
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig mit Zeitdruck und wirtschaftlicher Unsicherheit verbunden.
Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine verständliche und klare Kommunikation.
Sie erfahren von uns:
Wie ist meine rechtliche Ausgangssituation?
Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen und erläutern Ihnen verständlich, wie die Situation rechtlich einzuschätzen ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wir weisen Sie auf relevante Fristen hin und erläutern, welche Schritte kurzfristig erforderlich sind.
Welche Möglichkeiten bestehen?
Wir zeigen Ihnen außergerichtliche und gerichtliche Handlungsoptionen sowie deren Chancen und Risiken.
Welche wirtschaftliche Lösung ist realistisch?
Neben der rein rechtlichen Betrachtung berücksichtigen wir auch die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Auseinandersetzung.
Was ist der nächste Schritt?
Sie erhalten eine konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Digitale Kanzlei. Schnelle Kommunikation.
Gerade im Arbeitsrecht müssen Entscheidungen häufig kurzfristig getroffen werden. Moderne und effiziente Kanzleistrukturen sind deshalb ein wesentlicher Bestandteil unserer Beratung.
Unsere Kanzlei ist konsequent digital organisiert. Je nach Angelegenheit ermöglichen wir insbesondere:
- digitale Mandatsaufnahme
- unkomplizierte Übermittlung von Arbeitsvertrag, Kündigung oder sonstigen Unterlagen
- kurzfristige Terminvereinbarung
- Beratung per Video oder Telefon
- digitale und strukturierte Kommunikation während des Mandats
- effiziente Vorbereitung gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren
So können arbeitsrechtliche Angelegenheiten unabhängig vom Aufenthaltsort des Mandanten schnell und strukturiert bearbeitet werden.
Kosten und Vergütung – transparent von Beginn an
Auch bei den Kosten einer arbeitsrechtlichen Beratung legen wir Wert auf Transparenz.
Je nach Art und Umfang des Mandats kann die anwaltliche Tätigkeit nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung erfolgen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht Vergütungsvereinbarungen ausdrücklich vor und stellt hierfür bestimmte formale Anforderungen auf.
Welche Abrechnungsform für Ihr Anliegen geeignet ist, hängt insbesondere vom Umfang, der Komplexität und dem voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand ab. Die Kostenstruktur besprechen wir daher möglichst frühzeitig mit Ihnen.
Besonderheit vor dem Arbeitsgericht
Für arbeitsgerichtliche Verfahren gilt in der ersten Instanz eine wichtige Besonderheit:
Im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten durch die Gegenseite – auch dann nicht, wenn das Verfahren gewonnen wird. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten grundsätzlich selbst.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann je nach Versicherungsvertrag eine Übernahme der Kosten in Betracht kommen.
Sie haben eine Kündigung, Abmahnung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten?
Warten Sie insbesondere bei einer Kündigung nicht unnötig ab. Wegen der gesetzlichen Klagefrist von grundsätzlich drei Wochen sollte frühzeitig geprüft werden, ob und wie gegen die Kündigung vorgegangen werden soll.
Übermitteln Sie uns die vorhandenen Unterlagen – insbesondere Kündigung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung. Wir prüfen Ihre Ausgangssituation und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Frühzeitige Beratung schafft Klarheit und verbessert die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage zu treffen.
